Ehrungsordnung des Märkischen Turngaues

Präambel

Der Vorstand des Märkischen Turngaues (MTG) kann laut § 13 der Satzung Mitglieder der MTG-Vereine und Mitgliedsvereine für besondere Verdienste ehren. In dieser Ehrungsordnung werden Richtlinien für die Ehrungen festgelegt.

Ehrungen:

Gau-Ehrenbrief mit Ehrennadel

Personen, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des MTG und/oder der Vereine tätig waren oder sich um die Entwicklung des Turnens im Märkischen Turngau verdient gemacht haben, kann der Ehrenbrief mit Ehrennadel verliehen werden.

Kleine Ehrengabe

Personen, die viele Jahre im Bezirk oder im Turngau als Fachwart oder Vorstand tätig sind oder waren oder sich um die Entwicklung des Turnens im Märkischen Turngau verdient gemacht haben, kann die Kleine Ehrengabe verliehen werden. Sie kann nicht von den Vereinen beantragt werden.

Große Ehrengabe

Diese Ehrengabe wird nach Vorstandsbeschluss aus besonderem Anlass, z.B. Vereinsjubiläum, an Vereine verliehen. Sie kann nicht von den Vereinen beantragt werden.

Ehrenmitgliedschaft

Der Gauturntag kann auf Vorschlag des Gauvorstandes Mitglieder, die sich in langjähriger Mitarbeit im Bezirk und/oder Gau verdient gemacht haben, zu Gauehrenmitgliedern ernennen.
Über die Ernennung erhält das Gauehrenmitglied eine Urkunde. Mit seiner Ernennung erhält das Gauehrenmitglied Sitz und Stimme bei allen Gauturntagen auf Lebenszeit.

Antragsformulare

Die Antragsformulare für den Gau-Ehrenbrief sowie für die WTB-Ehrungen (jeweils 2 Seiten) und DTB-Ehrungen (vier Seiten) stehen hier als pdf-Dateien zum Herunterladen bereit:

Gauehrenbrief

WTB-Ehrungen

DTB-Ehrungen


Alle Anträge müssen an die MTG-Geschäftsstelle geschickt werden.

Anträge

Anträge auf Verleihung des Gau-Ehrenbriefes sind von den Vereinen auf MTG-Vordrucken an die MTG-Geschäftsstelle zu stellen. Über diese Anträge entscheidet der Vorstand des Märkischen Turngaues.

Für die Bearbeitung eines Ehrungsantrages ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten, deren Höhe durch den Vorstand des MTG festgelegt wird.
Anträge sind spätestens 12 Wochen vor Verleihdatum zu stellen.

Allgemeines

Für weitere Ehrungen wird auf die Ehrenordnungen des WTB und des DTB verwiesen.
Die Ehrungen sollen in würdiger Form in einem feierlichen Rahmen erfolgen.

Beschlussfassung

Diese Ehrungsordnung wurde am 11. Dezember 2002 vom Vorstand des MTG beschlossen und tritt am 01.Januar 2003 in Kraft.

Ausführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung des Märkischen Turngaues

Ehrungsanträge sind mit den jeweiligen Antragsformularen von den Vereinen im Original per Post oder als PDF per E-Mail an die Geschäftsstelle des MTG zu senden.
Die Anträge müssen von zwei Vorstandsmitgliedern des Vereins unterschrieben und vom Verein abgestempelt sein.
Die Antragsstellung muss spätestens 12 Wochen vor dem Ehrungsdatum erfolgen.
Ehrungsanträge können hier herunter geladen werden, aber auch bei dem Bezirksvorsitzenden oder der MTG-Geschäftsstelle angefordert werden.
Die endgültige Entscheidung erfolgt durch den Vorstand des MTG oder WTB oder DTB.

Für die persönlichen Ehrungen sollte folgende Reihenfolge beachtet werden:

  1. Vereinsehrung
  2. MTG-Ehrenbrief mit Ehrennadel
  3. WTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde
  4. DTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde
  5. WTB-Ehrennadel in Silber mit Urkunde
  6. DTB-Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel
  7. WTB-Ehrennadel in Gold mit Urkunde
  8. Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette / Walter-Kolb-Plakette

Die Gebühren für die Ehrungen sind:

MTG-Ehrenbrief mit Ehrennadel € 15,35 Rechnung MTG
WTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde € 15,35 Rechnung WTB
DTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde € 16,65 Rechnung MTG
WTB-Ehrennadel in Silber mit Urkunde € 17,90 Rechnung WTB
DTB-Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel € 17,90 Rechnung WTB
WTB-Ehrennadel in Gold mit Urkunde € 20,45 Rechnung WTB
Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette /
Walter-Kolb-Plakette
Rechnung DTB

Zwischen den einzeln aufgeführten Ehrungen soll ein Zeitabstand von 5 Jahren liegen.

Langjährige Mitgliedschaft oder turnerische Wettkampferfolge genügen nicht als verdienstvolle Tätigkeit.

In dem Antrag müssen alle Angaben enthalten sein, die zur Würdigung einer Ehrung notwendig sind. Fehlen die Bezeichnungen der Ehrenämter und/oder die Angaben, von wann bis wann die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen in jedem einzelnen Ehrenamt tätig ist/war, kann keine Bearbeitung erfolgen. Dieses gilt ebenfalls bei Nichteinhaltung von Antragsfristen.

Bei Antrag zur Verleihung einer höheren Ehrung bedarf es der Angabe, welche Ehrung(en) bisher vorgenommen wurde/nund wann diese Ehrung/en erfolgte/n.

Eine Ablehnung oder Zurückstellung eines Antrages wird schriftlich begründet.
Ein Antrag kann nach Einhaltung der notwendigen Voraussetzungen neu gestellt werden.

Die Ehrung/en wird/werden in der Regel durch ein Gau-Vorstandsmitglied vorgenommen.
Als Vereinsjubiläen gelten: 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175 Jahre usw.

Zu 2 - MTG-Ehrenbrief mit Ehrennadel

Der MTG-Ehrenbrief mit Ehrennadel kann an Personen verliehen werden, die volljährig und Mitglied eines Gauvereines sind. Voraussetzung ist eine mindestens zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, Bezirk, Gau oder Land als lizenzierter Übungsleiter, lizenzierter Organisationsleiter, lizenzierter Kampfrichter, Fachwart oder Vorstandsmitglied. Die Lizenz ist durch eine Fotokopie nachzuweisen.
Vereine können pro Jahr die folgende Zahl von Gau-Ehrenbriefen beantragen:

Vereine bis zu 100 volljährige Mitglieder 1 Ehrenbrief
Vereine bis zu 200 volljährige Mitglieder 2 Ehrenbriefe
Vereine bis zu 300 volljährige Mitglieder 3 Ehrenbriefe
Vereine bis zu 400 volljährige Mitglieder 4 Ehrenbriefe
Vereine über 400 volljährige Mitglieder 5 Ehrenbriefe
Bei besonderen Anlässen (Jubiläen usw.) kann/können jeweils von den Vereinen
bis zu 300 volljährigen Mitgliedern 1 Ehrenbrief und
über 300 volljährige Mitglieder 2 Ehrenbriefe
zusätzlich beantragt werden

Grundlage sind die dem Verband gemeldeten volljährigen Mitglieder.

Zu 3 - WTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde

Die WTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde kann an Personen verliehen werden, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB, des Turngaues, der Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder sich um die Entwicklung des Turnens in Westfalen verdient gemacht haben.

Voraussetzung ist der Besitz des MTG-Ehrenbriefes und eine weitere fünfjährige ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb des WTB, des Turngaues, der Bezirke und/oder der Vereine als ÜL, Fachwart oder Vorstandsmitglied.

Zu 4 - DTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde

Die DTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde kann an Personen verliehen werden, die langjährig ehrenamtlich und verdienstvoll im Verein oder in übergeordneten Organisationsebenen des Deutschen Turner-Bundes tätig sind oder waren.
Voraussetzung ist der Besitz der WTB-Ehrennadel in Bronze mit Urkunde und eine weitere fünfjährige ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb des WTB, des Turngaues, der Bezirke und/oder der Vereine als Fachwart oder Vorstandsmitglied.

Zu 5 - WTB-Ehrennadel in Silber mit Urkunde

Die WTB-Ehrennadel in Silber mit Urkunde kann an Personen verliehen werden, die viele Jahre ehrenamtlich innerhalb des WTB, des Turngaues, der Bezirke und/oder der Vereine tätig waren oder sich besondere langjährige Verdienste um die Entwicklung des Turnens in Westfalen erworben haben.

Voraussetzung ist der Besitz der DTB-Ehrennadel in Bronze oder der WTB-Ehrenplakette (Verleihdatum vor dem 01.01.2000) und eine weitere fünfjährige ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb des WTB, des Turngaues, der Bezirke und/oder der Vereine als Fachwart oder Vorstandsmitglied.

Zu 6 - DTB-Ehrenbrief mit silberner Ehrenadel

Der DTB-Ehrenbrief mit silberner Ehrenadel kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die langjährig ehrenamtlich im Verein und darüber hinaus tätig sind oder waren und sich dabei um die Förderung des Deutschen Turnens besondere Verdienste erworben haben. Voraussetzung ist der Besitz der WTB-Ehrennadel in Silber mit Urkunde und eine weitere fünfjährige ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb des WTB, des Turngaues, der Bezirke und/oder der Vereine als Fachwart oder Vorstandsmitglied.

Zu 7 - WTB-Ehrennadel in Gold mit Urkunde

Die WTB-Ehrennadel in Gold mit Urkunde kann an Personen verliehen werden, die sich außergewöhnliche Verdienste um das Turnen auf Landes- und Gauebene erworben haben.
Voraussetzung ist der Besitz des DTB-Ehrenbriefes mit Silbernadel und eine weitere fünfjährige ehrenamtliche Tätigkeit im WTB oder Turngau als Fachwart oder Vorstandsmitglied.
Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium des WTB.

Zu 8 - Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette / Walter-Kolb-Plakette

Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette mit silberner Ehrenadel und Goldkranz kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die ehrenamtlich im fachlichen Bereich tätig sind oder waren und sich dabei um die Förderung des Deutschen Turnens außergewöhnliche Verdienste erworben haben.
Die Walter-Kolb-Plakette mit silberner Ehrennadel und Goldkranz kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die langjährig ehrenamtlich im überfachlichen Bereich tätig sind oder waren und sich dabei um die Förderung des Deutschen Turnens außergewöhnliche Verdienste erworben haben.

Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette mit silberner Ehrenadel und Goldkranz kann zudem für außergewöhnliche Verdienste im turnpraktischen Bereich, die Walter-Kolb-Plakette mit silberner Ehrennadel und Goldkranz für außergewöhnliche Verdienste im verbandspolitischen Bereich verliehen werden, und zwar beide Ehrungsformen nur für Tätigkeiten auf Landes-, Bundes- und /oder auf internationaler Ebene verliehen werden.

Es kann nur eine von beiden Ehrungen beantragt werden.

Die Beantragung dieser Ehrungen kann nur durch den MTG-Vorstand oder das WTB-Präsidium erfolgen.

Stand 25. Februar 2018

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